Bleiben Sie immer auf dem Laufenden. In diesem Bereich unserer Internetseite veröffentlichen wir regelmäßig interessante Neuigkeiten aus dem Bereich der Immobilienverwaltung.
Sollten Sie noch keine Jahresabrechnung erhalten haben, erfahren Sie hier, welche Gründe es hierfür geben kann und wie Sie dennoch Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen können.
WeiterlesenZeit für Innovation. Nächster Schritt in ein modernes Arbeitsumfeld.
WeiterlesenZur Weitergabe an interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer hat der vdiv (Die Immobilienverwalter Bayern) eine Handlungsempfehlung herausgegeben.
WeiterlesenUnter dem Motto “Team-Player beim Soccer-Golf in Rehling” traf sich das gesamte Team der asset Immobilienverwaltung am 3. August 2023 zu einem sportlichen Event.
WeiterlesenEs ist selten eine gute Idee, einfach loszulegen und ohne Plan zu renovieren. Nur eine dauerhaft energetisch sinnvolle Lösung, nützt den Eigentümern in einer WEG in Zeiten eines energetischen Umschwungs.
WeiterlesenWarum die Umsetzung so schwierig ist – Balkonkraftwerke bedürfen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer
WeiterlesenZum 01.03.2023 ist die Gaspreisbremse in Kraft getreten. Die Gaspreisbremse wird rückwirkend zum 01.01.2023 geltend gemacht und ist zunächst bis zum 30.04.2024 wirksam.
In den kommenden zwölf Monaten sollen Bürgerinnen und Bürger von der stark gestiegenen, drückenden, Inflation entlastet werden. Mit der Zielführung, auch im nächsten Winter noch bezahlbar heizen zu können, wurden im Dezember letzten Jahres die Gesetzesentwürfe für Gas – und Wärmepreisbremsen verabschiedet.
WeiterlesenDie Bundesregierung hat den Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme (EWSG) auf den Weg gebracht.
WeiterlesenWie kann ich meinen Gasverbrauch minimieren und Energie einsparen?
WeiterlesenBGH- Urteil vom 20.10.2021: Wasserschäden aufgrund undichter Fugen nicht versichert
WeiterlesenMit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge privilegiert.
WeiterlesenViele von Ihnen haben bereits eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten. Sie fragen sich, was Sie jetzt tun müssen?
Wir unterstützen Sie gerne:
Sowohl für Verwalter, als auch für Eigentümergemeinschaften, gelten wichtige, gesetzliche Fristen.
WeiterlesenDas nun inhabergeführte Unternehmen wird in gewohnter Qualität und Sorgfalt fortgeführt.
WeiterlesenAus § 24 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ergibt sich, dass die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen wird. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, einen Beschlussvorschlag für die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu stellen.
WeiterlesenFrau Manuela Marzahn übernimmt zum 01. Juni 2021 die Geschäftsführung der asset Immobilienverwaltung GmbH.
Weiterlesenasset Immobilienverwaltung GmbH informiert -Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet seit der Reform vom 01.12.2020, diverse neue Regelungen. In den nachfolgenden2 Beiträgen möchten wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammenfassen und Ihr WEG-Wissen auffrischen.
Weiterlesenasset Immobilienverwaltung GmbH informiert -Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet seit der Reform vom 01.12.2020, diverse neue Regelungen. In den nachfolgenden 2 Beiträgen möchten wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammenfassen und Ihr WEG-Wissen auffrischen.
WeiterlesenZum Jahresende 2020 hat Stephan Deurer seine Gesellschafteranteile der asset Immobilienverwaltung GmbH an seine beiden Partner, Bernhard Jakob und Hubert Rettenberger, veräußert. Wir wünschen Herrn Deurer alles Gute für seine zukünftigen Projekte in der ECO family.
WeiterlesenInitiator eines Umlaufbeschlusses § 23 (3) WEG kann jeder Wohnungseigentümer, die Hausverwaltung oder der Beirat sein. In der Beschlussvorlage ist ausdrücklich klarzustellen, dass es sich um einen Beschluss handelt.
WeiterlesenWEG §24 Abs. 4. besagt, dass die Einladung mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Eigentümerversammlung beim Eigentümer eingehen muss.
WeiterlesenVermieter sind verpflichtet, in einer Wohnungsgeberbestätigung Mieter bei der Meldebehörde zu melden.
WeiterlesenNur Wohnungseigentümer sind berechtigt, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen. Mitschnitte und Aufnahmen sind nicht erlaubt.
WeiterlesenDie Kleinreparaturklausel erlaubt es Vermietern, von ihren Mietern zu verlangen, die Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung seiner Wohnung zu übernehmen.
WeiterlesenDie Trinkwasserverordnung verpflichtet Anlagenbetreiber und Vermieter zur jährlichen Überwachung der Trinkwasser-Installationen auf Legionellen in ihren Gebäuden.
WeiterlesenWarum Lüften in Corona Zeiten noch einmal extra wichtig ist, und wie man es richtig macht…
Diese Maßnahmen dienen Ihrem eigenen Schutz und der Verlangsamung der Infektionsrate von Corona Viren. Es handelt sich um verantwortungsvolles und vernünftiges Verhalten. Es gibt keinen Grund Angst zu haben, oder in Panik zu verfallen.
WeiterlesenVereinbarung und Beschluss sind zwei Gestaltungsformen der WEG, die selbständig nebeneinanderstehen und sich jeweils durch ihren Inhalt unterscheiden.
WeiterlesenEine Wohneigentümerversammlung nicht öffentlich. Es dürfen folglich nur Personen teilnehmen, die entweder Eigentümer sind oder per zulässiger Bevollmächtigung hierzu befugt sind.
WeiterlesenIm Ernstfall muss jeder Handgriff sitzen. Freiwillige Feuerwehr Pfersee übt Ernstfall im Sheridan Business Quartier (SBQ) in Augsburg Pfersee
WeiterlesenFür Haus- und Immobilienverwalter gilt es stets darauf zu achten, mit welcher Form von Eigentum sie es zu tun hat und welche Konsequenzen das für Ihre Arbeit und Abwicklung hat.
WeiterlesenGrundsätzlich gilt: Der Hausmeister ist Angestellter der Wohnungseigentümer und damit nur für die Allgemeinbereiche einer Wohnanlage zuständig.
WeiterlesenGrundsätzlich ist Schneeräumen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern die Pflicht des Eigentümers.
WeiterlesenEinfach zum nächsten Schlüsseldienst im Supermarkt gehen und den Schlüssel nachmachen lassen ist bei einer Schließanlage leider nicht möglich und nicht erlaubt.
WeiterlesenLangsam aber sicher wird es wieder kälter, die Ersten stellen ihre Heizungen an. Die asset Immobilienverwaltung verrät Ihnen einige Maßnahmen, wie Sie Kosten verringern, Klima schonen und Ihre Gesundheit schützen können.
Weiterlesen„Wer sich und seine Mitarbeiter regelmäßig fortbildet, Wohnungseigentümern beispielsweise durch die Digitalisierung zusätzliche Services anbietet und insgesamt hohe Qualität liefert, der muss sich seine Leistung entsprechend honorieren lassen. Sonst wirtschaftet sich unsere Branche kaputt!″,…
WeiterlesenDas Team der asset Immobilienverwaltung ist der Einladung der Brunata-Metrona auf das Oktoberfest 2019 gefolgt. Der Spezialist für Energiedienstleistungen in der Immobilienwirtschaft ist ein wichtiger Partner für unsere Mitarbeiter(innen).
WeiterlesenQualität, Kompetenz und Fachwissen wird bei der asset Hausverwaltung großgeschrieben. Und so hat sie auch dieses Jahr drei Mitarbeiter(innen) aus der WEG-Verwaltung und der Mietverwaltung auf den wichtigsten Kongress für Immobilienverwaltungen gesendet.
WeiterlesenVerband der Immobilienverwalter Deutschland e. V., kurz VDIV Deutschland, lautet der neue Name des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV).
Weiterlesen