Bleiben Sie immer auf dem Laufenden. In diesem Bereich unserer Internetseite veröffentlichen wir regelmäßig interessante Neuigkeiten aus dem Bereich der Immobilienverwaltung.
Viele von Ihnen haben bereits eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten. Sie fragen sich, was Sie jetzt tun müssen?
Wir unterstützen Sie gerne:
Sowohl für Verwalter, als auch für Eigentümergemeinschaften, gelten wichtige, gesetzliche Fristen.
WeiterlesenDas nun inhabergeführte Unternehmen wird in gewohnter Qualität und Sorgfalt fortgeführt.
WeiterlesenAus § 24 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ergibt sich, dass die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen wird. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, einen Beschlussvorschlag für die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu stellen.
WeiterlesenFrau Manuela Marzahn übernimmt zum 01. Juni 2021 die Geschäftsführung der asset Immobilienverwaltung GmbH.
Weiterlesenasset Immobilienverwaltung GmbH informiert -Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet seit der Reform vom 01.12.2020, diverse neue Regelungen. In den nachfolgenden2 Beiträgen möchten wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammenfassen und Ihr WEG-Wissen auffrischen.
Weiterlesenasset Immobilienverwaltung GmbH informiert -Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet seit der Reform vom 01.12.2020, diverse neue Regelungen. In den nachfolgenden 2 Beiträgen möchten wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammenfassen und Ihr WEG-Wissen auffrischen.
WeiterlesenZum Jahresende 2020 hat Stephan Deurer seine Gesellschafteranteile der asset Immobilienverwaltung GmbH an seine beiden Partner, Bernhard Jakob und Hubert Rettenberger, veräußert. Wir wünschen Herrn Deurer alles Gute für seine zukünftigen Projekte in der ECO family.
WeiterlesenInitiator eines Umlaufbeschlusses § 23 (3) WEG kann jeder Wohnungseigentümer, die Hausverwaltung oder der Beirat sein. In der Beschlussvorlage ist ausdrücklich klarzustellen, dass es sich um einen Beschluss handelt.
WeiterlesenWEG §24 Abs. 4. besagt, dass die Einladung mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Eigentümerversammlung beim Eigentümer eingehen muss.
WeiterlesenVermieter sind verpflichtet, in einer Wohnungsgeberbestätigung Mieter bei der Meldebehörde zu melden.
WeiterlesenNur Wohnungseigentümer sind berechtigt, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen. Mitschnitte und Aufnahmen sind nicht erlaubt.
WeiterlesenDie Kleinreparaturklausel erlaubt es Vermietern, von ihren Mietern zu verlangen, die Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung seiner Wohnung zu übernehmen.
WeiterlesenDie Trinkwasserverordnung verpflichtet Anlagenbetreiber und Vermieter zur jährlichen Überwachung der Trinkwasser-Installationen auf Legionellen in ihren Gebäuden.
WeiterlesenWarum Lüften in Corona Zeiten noch einmal extra wichtig ist, und wie man es richtig macht…
Diese Maßnahmen dienen Ihrem eigenen Schutz und der Verlangsamung der Infektionsrate von Corona Viren. Es handelt sich um verantwortungsvolles und vernünftiges Verhalten. Es gibt keinen Grund Angst zu haben, oder in Panik zu verfallen.
WeiterlesenVereinbarung und Beschluss sind zwei Gestaltungsformen der WEG, die selbständig nebeneinanderstehen und sich jeweils durch ihren Inhalt unterscheiden.
WeiterlesenEine Wohneigentümerversammlung nicht öffentlich. Es dürfen folglich nur Personen teilnehmen, die entweder Eigentümer sind oder per zulässiger Bevollmächtigung hierzu befugt sind.
WeiterlesenIm Ernstfall muss jeder Handgriff sitzen. Freiwillige Feuerwehr Pfersee übt Ernstfall im Sheridan Business Quartier (SBQ) in Augsburg Pfersee
WeiterlesenFür Haus- und Immobilienverwalter gilt es stets darauf zu achten, mit welcher Form von Eigentum sie es zu tun hat und welche Konsequenzen das für Ihre Arbeit und Abwicklung hat.
WeiterlesenGrundsätzlich gilt: Der Hausmeister ist Angestellter der Wohnungseigentümer und damit nur für die Allgemeinbereiche einer Wohnanlage zuständig.
WeiterlesenGrundsätzlich ist Schneeräumen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern die Pflicht des Eigentümers.
WeiterlesenEinfach zum nächsten Schlüsseldienst im Supermarkt gehen und den Schlüssel nachmachen lassen ist bei einer Schließanlage leider nicht möglich und nicht erlaubt.
WeiterlesenLangsam aber sicher wird es wieder kälter, die Ersten stellen ihre Heizungen an. Die asset Immobilienverwaltung verrät Ihnen einige Maßnahmen, wie Sie Kosten verringern, Klima schonen und Ihre Gesundheit schützen können.
Weiterlesen„Wer sich und seine Mitarbeiter regelmäßig fortbildet, Wohnungseigentümern beispielsweise durch die Digitalisierung zusätzliche Services anbietet und insgesamt hohe Qualität liefert, der muss sich seine Leistung entsprechend honorieren lassen. Sonst wirtschaftet sich unsere Branche kaputt!″,…
WeiterlesenDas Team der asset Immobilienverwaltung ist der Einladung der Brunata-Metrona auf das Oktoberfest 2019 gefolgt. Der Spezialist für Energiedienstleistungen in der Immobilienwirtschaft ist ein wichtiger Partner für unsere Mitarbeiter(innen).
WeiterlesenQualität, Kompetenz und Fachwissen wird bei der asset Hausverwaltung großgeschrieben. Und so hat sie auch dieses Jahr drei Mitarbeiter(innen) aus der WEG-Verwaltung und der Mietverwaltung auf den wichtigsten Kongress für Immobilienverwaltungen gesendet.
WeiterlesenVerband der Immobilienverwalter Deutschland e. V., kurz VDIV Deutschland, lautet der neue Name des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV).
WeiterlesenBeim Sondernutzungsrecht wird einem Wohnungseigentümer ein Recht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums eingeräumt. Im Vergleich zum Sondereigentum ist der Wohnungseigentümer jedoch nicht Eigentümer dieser Sache, sondern hat lediglich das Recht auf die ausschließliche Nutzung.
Sondernutzungsrechte werden meist für Gärten, Terrassen und offene Stellplätze eingetragen.
Eine professionelle Hausverwaltung -wie die asset Immobilienverwaltung in Augsburg, kann Ihnen hier weiterhelfen.
Wohnungseigentum setzt sich zusammen aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung und wird dem Recht des Volleigentums gleichgestellt.
Was zum Sondereigentum zählt, ist im Gesetz geregelt und wird durch die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan für die jeweilige Wohnungseigentumsanlage detailliert vereinbart.
Unser Bestreben ist es, dass unsere Kunden jeden Tag unbekümmert und sorgenfrei leben können. Neben der Verwaltung der Immobilien von Wohneigentümergemeinschaften gilt dies auch für die Besitzer von Gewerbeimmobilien.
WeiterlesenDie Verwaltung eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohneigentümergemeinschaft ist durch viele Aufgaben gekennzeichnet. Um eine Eigentümergemeinschaft zu entlasten, wird die Verwaltung einer Immobilie in die Hände einer kompetenten Hausverwaltung gelegt.
WeiterlesenDie Immobilienverwaltung umfasst neben der WEG-Verwaltung und der Sondereigentumsverwaltung auch die Miet- und Gewerbeverwaltung. In seiner 25-jährigen Unternehmensgeschichte hat die asset Immobilienverwaltung GmbH sich in all diesen Bereichen bewährt.
WeiterlesenDie asset Immobilienverwaltung GmbH – Ihre Hausverwaltung für Augsburg. Inzwischen sind wir im dritten Jahrzehnt erfolgreich als Immobilienentwickler und Hausverwaltung in Augsburg tätig. Unsere Stadt verfügt über einige Perlen unter ihren Immobilienprojekten, auf deren Errichtung und Betreuung wir besonders stolz sind. Dazu gehört auch das Bürogebäude, in dem wir unseren Unternehmenssitz haben.
WeiterlesenAls asset Hausverwaltung Augsburg übernehmen wir für Sie auch die Wohnungseigentumsverwaltung. Dabei handelt es sich um die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz.
WeiterlesenDie Nebenkostenabrechnung gehört zu den Aufgaben, welche die Hausverwaltung Augsburg für Sie übernimmt. Das Erstellen der Nebenkostenabrechnung ist für die meisten Immobilienbesitzer mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, doch sie muss zwingend erledigt werden, damit Sie umlagefähige Nebenkosten erstattet bekommen.
WeiterlesenSeit über 20 Jahren sind wir Ihr Dienstleister rund um das Thema Immobilienverwaltung. Für Sie übernehmen wir schnell und unbürokratisch die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung), Miet- und Sondereigentumsverwaltung sowie die Verwaltung Ihrer Gewerbeimmobilie.
WeiterlesenLaufend entstehen mit der Instandhaltung des Gebäudes Arbeiten, die der Klärung und Durchführung bedürfen. Darüber hinaus gehen alte Mieter und es kommen neue dazu. Der Aufwand beim Wechsel beläuft sich insbesondere auf formelle Tätigkeiten.
WeiterlesenDie Investition in Immobilien hat sich als zeitlose Geldanlage mit enormen Chancen mehr als bewährt. Für eine wertsteigernde Sicherung mit konstanter Rendite von Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern ist es notwendig, dass diese sehr gut in Schuss gehalten werden.
Weiterlesen