Sanieren und Energie sparen durch die Bundesförderung für Energieberatung

Es ist selten eine gute Idee, einfach loszulegen und ohne Plan zu renovieren. Nur eine dauerhaft energetisch sinnvolle Lösung, nützt den Eigentümern in einer WEG in Zeiten eines energetischen Umschwungs.

Aber wie können solch komplexe, mit großem Aufwand verbundene, Themen am effizientesten und ohne das nötige Knowhow angegangen werden?

Die „Energieberatung für Wohngebäude“, welche durch das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), mit bis zu 80% der Kosten gefördert wird übernimmt diese Aufgabe.

In der Energieberatung zeigt sich, wie der Energieverbrauch innerhalb der Immobilie durch verschiedenste Maßnahmen gesenkt werden könnte. Außerdem wird anhand eines, auf Sie zugeschnittenen Sanierungskonzept aufgezeigt, welche Maßnahmen zu Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Ihrem Eigenheim passen.

 

Wer wird gefördert?

Die Energieberatung für Wohngebäude, sowie die Erstellung eines Sanierungsplanes wird für die folgenden Zielgruppen gefördert:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG´s)

(Ab vier Wohneinheiten bis zu 1.700,00 € + 500,00 € bei Vorstellung des Sanierungsfahrplanes)

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern

(Förderungen mit bis zu 1.300,00 €)

  • Mieter und Pächter
  • Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen (gilt nur wenn der überwiegende Teil zu Wohnzwecken genutzt wird.)
  • Rechtlich selbstständige Unternehmen (gilt nur wenn der überwiegende Teil zu Wohnzwecken genutzt wird.)

 

Wie wird die Förderungssumme ausgezahlt?

Der Energieberater leistet auch diesbezüglich Hilfestellung. Die Fördersumme wird mit der Rechnungssumme verrechnet, sodass der Antragsteller nicht in Vorleistung gehen muss.