WEG Wissen: Beschluss und Vereinbarung – Was ist der Unterschied?

Vereinbarung und Beschluss sind zwei Gestaltungsformen der WEG, die selbständig nebeneinanderstehen und sich jeweils durch ihren Inhalt unterscheiden.

Vereinbarung und Beschluss sind zwei Gestaltungsformen der WEG, die selbständig nebeneinanderstehen und sich jeweils durch ihren Inhalt unterscheiden.

Die Vereinbarung ist ihrem Wesen nach ein Vertrag, durch den alle Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander in Abweichung oder Abänderung nichtzwingender Rechtsnormen mit Wirkung für die Zukunft, also nicht nur für einen zeitlich begrenzten Einzelfall, regeln. Eine solche Regelung entfaltet üblicherweise wechselseitige Rechte und Pflichten zum Inhalt des Sondereigentums. Der Vereinbarungstext wird meist durch die Hausverwaltung vorformuliert und bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

Der Beschluss ist ein Rechtsgeschäft eigener Art zu Maßnahmen der Verwaltung oder zum Gebrauch von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Dazu werden mehrere empfangsbedürftige Willenserklärungen in der Abstimmung gegenüber dem Hausverwalter abgegeben. Diese auf eine bestimmte Regelung gerichteten Willenserklärungen führen in ihrer Gesamtheit zu einem Beschlussergebnis, das letztendlich als eine Erklärung zu einer bestimmten Maßnahme/Regelung Geltung hat.

Die Abgrenzung, ob ein Beschluss oder eine Vereinbarung vorliegt, ist für die Feststellung der Beschlusskompetenz aber auch für die Eintragungsfähigkeit und Abänderbarkeit -und damit die Wirksamkeit der Regelung von Bedeutung. Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung, soll danach abgegrenzt werden, ob die Regelung ähnlich einem Gesetz viele Einzelfälle umfasst, dann liegt eine Vereinbarung vor, oder ob sie nur einen zeitlich begrenzten, konkreten Einzelfall zum Inhalt hat, dann liegt ein Beschluss vor. So wird immer von einer Vereinbarung auszugehen sein, wenn der Regelungsgegenstand in einem Mehrheitsbeschluss nicht erfolgen kann.