Winterdienst in Wohnanlagen mit WEG Verwaltung

Grundsätzlich ist Schneeräumen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern die Pflicht des Eigentümers.

Ist Schneeräumen Pflicht des Mieters oder des Eigentümers?

Der Eigentümer kann die Räumpflicht zwar auf die Mieter umlegen, jedoch haftet er immer noch dafür, falls jemandem auf nicht geräumten Wegen etwas zustößt.

Bei Wohnanlagen haftet die Wohneigentümergemeinschaft. Hat diese eine Hausverwaltung engagiert, so muss sich diese bemühen, dass die Wege geräumt sind. In den allermeisten Fällen wird bei einer WEG ein Hausmeisterdienst oder ein Räumdienst beauftragt, die in den meisten Fällen auch die Haftung übernehmen.