WEG-Wissen: Die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes #Teil 1

asset Immobilienverwaltung GmbH informiert -Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet seit der Reform vom 01.12.2020, diverse neue Regelungen. In den nachfolgenden 2 Beiträgen möchten wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammenfassen und Ihr WEG-Wissen auffrischen.

#Teil1 : Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Die Beschlussfassung und Umsetzung baulicher Veränderungen wurde mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes vereinfacht. Gem. § 20 Abs. 1 WEG-neu können Maßnahmen dieser Art mit der einfachen Mehrheit beschlossen werden. Hierbei ist allerdings hinsichtlich der Kostenumlage folgendes zu beachten:

– Prinzipiell haben die Eigentümer für die Kosten aufzukommen, die der Maßnahme zugestimmt haben.
WICHTIG…wenn der Maßnahme mit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile zugestimmt wird,  werden die Kosten nach den entsprechenden Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt.
– Gleiches gilt, wenn sich die Kosten der Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 WEG-neu).  Auch dann werden die Kosten nach den entsprechenden Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt.
– Bei Unverhältnismäßigen Kosten dagegen, ist die Umlage auf alle Eigentümer nicht möglich. Durch diese Regelugen sollen einzelne Wohnungseigentümer  vor einer finanziellen Belastung geschützt werden.

Auf was habe ich als Wohnungseigentümer Anspruch?

– Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
– Einen barrierefreien Aus- und Umbau
– Maßnahmen zum Einbruchsschutz
– Zugang zu einem schnellen Internetanschluss

Bitte beachten Sie hierzu § 20 Abs. 2 WEG-neu