Grundsteuerreform – was müssen Sie tun?

Viele von Ihnen haben bereits eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten. Sie fragen sich, was Sie jetzt tun müssen?
Wir unterstützen Sie gerne:

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird von den Kommunen direkt per Bescheid bei den Eigentümern erhoben. Diese wird daher nie über die Hausverwaltung abgerechnet. Haben Sie Ihr Eigentum vermietet, ist die Grundsteuer grundsätzlich auf Ihren Mieter umlegbar.

Die Grundsteuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und des Gebäudes. Da der bisherigen Berechnung veraltete Einheitswerte zu Grunde liegen, werden die entsprechenden Werte neu ermittelt. Dies geschieht im Rahmen einer Grundsteuerreform.

 

Was ist die Grundsteuerreform:

Die Neubewertung startet ab dem 01.01.2022 und muss von jedem Eigentümer gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Auf dieser Grundlage berechnen die Städte und Gemeinden den jeweiligen eigenen Hebesatz und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 01.01.2025.

 

Was bedeutet das für Sie:

Zwischen dem 01.07. und dem 31.10.2022 muss jeder Eigentümer gegenüber dem Finanzamt die Grundsteuererklärung abgeben.

Dies kann über das Portal ELSTER (http://www.elster.de) online erfolgen, über Ihren Steuerberater oder über einen Vordruck bei den Servicezentren der Finanzämter.

 

Welche Angaben müssen Sie machen und wo bekommen Sie diese her:

Bayern hat sich bei der Berechnung der Grundsteuer für das Flächenmodell entschieden. Hierbei liegt die Gewichtung auf der Fläche des Grundstücks, des Gebäudes sowie der Wohnfläche und der Immobiliennutzung.

  • Grundstücksgröße – Diese Angabe können Sie der Teilungserklärung entnehmen (Angaben ohne Gewähr) oder die Fläche über http://www.bayernatlas.de anhand eines Tools selbst messen.
  • Flurstücknummer – Diese Angabe können Sie der Teilungserklärung entnehmen (Angaben ohne Gewähr)
  • Art der Immobilie
  • Wohnfläche – Diese Angaben können Sie Ihren Kaufunterlagen entnehmen.

Für Bayern sollen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Angaben benötigt werden.

 

Ein Erklärvideo inkl. Ausfüllhilfe finden Sie auf http://www.grundsteuer.bayern.de.

 

Wichtig:

  • Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung trifft jeden einzelnen Wohnungseigentümer selbst.
  • Die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen steht nach § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) grundsätzlich den Steuerberatern und ähnlichen Berufsgruppen zu.