Vermieter aufgepasst! Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht

Vermieter sind verpflichtet, in einer Wohnungsgeberbestätigung Mieter bei der Meldebehörde zu melden.

Um einen Missbrauch von Wohnanschriften zu vermeiden, ist der Vermieter seit dem 1. November 2015 nach §19 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, den Einzug seines Mieters mit einer sogenannten Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine formlose, schriftliche Bescheinigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt, dass sein Mieter in seine Wohnung ein- oder ausgezogen ist. Sie muss bei der An- bzw. Abmeldung vorliegen.