WEG-Wissen: Die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes #Teil 2

asset Immobilienverwaltung GmbH informiert -Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet seit der Reform vom 01.12.2020, diverse neue Regelungen. In den nachfolgenden2 Beiträgen möchten wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammenfassen und Ihr WEG-Wissen auffrischen.

#Teil 2 : Die Eigentümerversammlung

Auch in Bezug auf die Eigentümerversammlung haben sich durch die WEG-Reform zum 01.12.2020 Änderungen ergeben:

  • – § 23 Abs. 1 WEG-neu wird !! nach vorheriger Beschlussfassung!! Den Eigentümern das Recht eingeräumt, online an der Eigentümerversammlung teilzunehmen.
  • – Eigentümerversammlungen sind künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden Eigentümer bzw. Miteigentumsanteile grundsätzlich beschlussfähig.
  • – Die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung wird von zwei auf drei Wochen verlängert. (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG-neu)
  • – Umlaufbeschlüsse bedürfen künftig lediglich der Textform. (z.B. E-Mail).
  • – Wird beschlossen, dass über eine konkrete Maßnahme im Umlaufverfahren entschieden wird, bedarf es für die Umsetzung dieser Maßnahme nur noch einen Mehrheitsbeschluss. Bis zum 30.11.2020 setzte das Umlaufverfahren Allstimmigkeit voraus.