WEG Wissen: Der Unterschied zwischen Sondernutzungsrecht und Sondereigentum?

Beim Sondernutzungsrecht wird einem Wohnungseigentümer ein Recht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums eingeräumt. Im Vergleich zum Sondereigentum ist der Wohnungseigentümer jedoch nicht Eigentümer dieser Sache, sondern hat lediglich das Recht auf die ausschließliche Nutzung.
Sondernutzungsrechte werden meist für Gärten, Terrassen und offene Stellplätze eingetragen.
Eine professionelle Hausverwaltung -wie die asset Immobilienverwaltung in Augsburg, kann Ihnen hier weiterhelfen.

Das Sondereigentum ist in jedem Fall vom Sondernutzungsrecht zu unterscheiden.