WEG-Wissen: Wie kommt eigentlich Ihr Anliegen auf die Tagesordnung

Aus § 24 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ergibt sich, dass die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen wird. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, einen Beschlussvorschlag für die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu stellen.

Damit die Verwaltung das Thema auf die Tagesordnung setzen muss, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antrag muss fristgerecht eingehen, d.h. vor Beginn der Einladungsfrist. (drei Wochen vor Eigentümerversammlungstermin) Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Ansprechperson in Verbindung zu setzen, um genügend Zeit für die Vorbereitung zu haben. Der Wohnungseigentümer sollte den Tagesordnungsvorschlag schriftlich in Form eines Beschlussvorschlags einreichen
  • Anliegen müssen mit einem überschaubaren Management vereinbar sein. Dies setzt voraus, dass es sachliche Gründe gibt, das Thema in der Wohnungseigentümerversammlung zu diskutieren.
  • Der beantragte Tagesordnungspunkt darf nicht rechtswidrig sein. Dies würde eintreffen, wenn diese Anträge beispielsweise eindeutig darauf abzielen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu stören.

 

Unser Tipp:

  • Das Thema rechtzeitig mit anderen Eigentümern besprechen, um Einigkeit und Mehrheit auf der Versammlung zu schaffen.
  • Lassen Sie sich von der Verwaltung schriftlich bestätigen, dass der Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wird.