Hausmeistertätigkeiten in einer WEG?

Grundsätzlich gilt: Der Hausmeister ist Angestellter der Wohnungseigentümer und damit nur für die Allgemeinbereiche einer Wohnanlage zuständig.

Aufgaben eines Hausmeisters in einer Wohneigentümergemeinschaft?

Die Putzfrau fällt aus, daher soll der Hausmeister das für übernehmen?
Handwerker bezahlen wir nicht, denn dafür gibt es einen Hausmeister!
Der Hausmeister soll dem Bewohner bei der Sanierung der Wohnung helfen?

Solche und ähnliche Aussagen und Meinungen hören Hausmeister und Hausverwaltungen täglich.
Doch was soll und darf der Hausmeister eigentlich tun und was nicht?
Grundsätzlich gilt: Der Hausmeister ist Angestellter der Wohnungseigentümer und damit nur für die Allgemeinbereiche einer Wohnanlage zuständig. Sein Tätigkeitsbereich ist im Hausmeistervertrag geregelt. Bekommt er Aufträge, die außerhalb seines Tätigkeitsbereichs liegen, kann bzw. muss er diese verweigern.
In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Hausverwaltung kann der Hausmeister „aushelfen“, dann wird er oder die Hausverwaltung für die er arbeitet, dem Auftraggeber aber eine Rechnung stellen.