WEG-Basiswissen:

Mehrheiten bei der Beschlussfassung

Vereinbarung:

  • Wie viele Stimmen sind nötig? – Einstimmigkeit aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer
  • Wann ist dieses Stimmrecht erforderlich? – z.B. bei Neueinräumungen von Sondernutzungsrechten

Beschlüsse mit einfacher Mehrheit:

  • Wie viele Stimmen sind nötig? – Mehr Ja- als Nein-Stimmen aller bei der Eigentümerversammlung anwesender Personen
  • Wann ist dieses Stimmrecht erforderlich? – Bei allen Beschlüssen der ordnungsgemäßen Hausverwaltung/ Instandhaltung, -setzung und Modernisierung/ bauliche Veränderungen, inkl. der sog. Privilegierten Maßnahmen nach §20 (1) BGB/ Beschluss von künftigen Umlaufbeschlüssen für Einzelmaßnahmen

Beschlüsse mit Zweidrittel- Mehrheit:

  • Wie viele Stimmen sind nötig? – Mehr als 2/3 der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer und gleichzeitig mehr als 50% der Miteigentumsanteile insgesamt
  • Wann ist dieses Stimmrecht erforderlich? – Kostentragung bei einer baulichen Veränderung: Alle Eigentümer zahlen nach ihren Miteigentumsanteilen

Ausnahme: bei privilegierten baulichen Veränderungen kann jeder Eigentümer die Zustimmung verlangen -> die Eigentümer, die dem Beschluss zustimmen zahlen selbst und haben die alleinige Nutzung

Beschlüsse mit vereinbarter Mehrheit:

  • Wie viele Stimmen sind nötig? – So viele wie in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgesetzt sind
  • Wann ist dieses Stimmrecht erforderlich? – Siehe Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung