BGH- Urteil vom 20.10.2021: Wasserschäden aufgrund undichter Fugen nicht versichert

BGH- Urteil vom 20.10.2021: Wasserschäden aufgrund undichter Fugen nicht versichert

Laut eines BGH- Urteils vom 20.10.2021 werden Wasserschäden, die durch undichte Silikonfugen zwischen einer Duschwanne/Badewanne und einer angrenzenden Wand entstehen, nicht durch die Wohngebäudeversicherung übernommen.

Das wörtliche BGH- Urteil lautet:

 

Dementsprechend trägt der betroffene Wohnungseigentümer die Kosten der Fugenreparatur und der Wiederherstellung des beschädigten Sondereigentums.

Um solche Schäden präventiv zu vermeiden, ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Fugen empfehlenswert. Diese Aufgabe liegt beim jeweiligen Eigentümer, da die Fugen Teil des Sondereigentums sind.

 

Wasserschäden die durch Rohrbrüche, anderweitigen Schäden am Rohrsystem o.ä. verursacht werden, sind nach wie vor durch die Versicherung abgedeckt.