Schneeschippen: Wer, wann, wie oft?

So viel Schnee wie schon seit Jahren nicht mehr! Wer muss schneeräumen und die Verkehrssicherungspflicht einhalten?

So viel Schnee wie schon seit Jahren nicht mehr! Wer muss schneeräumen und die Verkehrssicherungspflicht einhalten?

Grundsätzlich regelt jede Gemeinde die Räum- und Streupflicht. Häufig werden diese Pflichten aber gem. Gemeindesatzung an die Eigentümer übertragen. Diese wiederum können einen Hausmeisterdienst beauftragen. Gehwege müssen mindestens einen Meter breit von Schnee befreit werden, sodass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Neben den Gehwegen müssen Zuwegungen zum Haupteingang, zu den Mülltonnenplätzen, Stellplätzen und Garagen geräumt und gestreut werden.

Geräumt werden muss werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt eine Räumpflicht ab 08:00 Uhr. Auch hier gibt es Ausnahmen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Schneefall. Bei Dauerschneefall gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit. Für nähere Informationen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.