Information zur Gaspreisbremse

Zum 01.03.2023 ist die Gaspreisbremse in Kraft getreten. Die Gaspreisbremse wird rückwirkend zum 01.01.2023 geltend gemacht und ist zunächst bis zum 30.04.2024 wirksam.

In den kommenden zwölf Monaten sollen Bürgerinnen und Bürger von der stark gestiegenen, drückenden, Inflation entlastet werden. Mit der Zielführung, auch im nächsten Winter noch bezahlbar heizen zu können, wurden im Dezember letzten Jahres die Gesetzesentwürfe für Gas – und Wärmepreisbremsen verabschiedet.

Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

 

Wer ist Empfangsberechtigter der Gaspreisbremse?

Jeder private Haushalt sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem geringeren Gasverbrauch als 1,5 Millionen Kilowattstunden p. a.

 

Wie läuft die Gaspreisbremse ab?

Für 80 Prozent des im September 2022 verbrauchten Gases gilt die Preisdeckelung von 12 Cent pro Kilowattstunde an privaten Haushalten und KMU. Für jeglichen Mehrverbrauch bis 30.04.2024 fallen die mit dem Vertragspartner vereinbarten Mehrkosten für Gaspreise an. Die Abrechnungsmonate Januar und Februar werden Ihrem Kundenkonto bis spätestens 31.03.2023 gutgeschrieben.

 

Was geschieht bei fallenden Gaspreisen?

Es handelt sich bei diesem Beschluss lediglich um eine Preisbremse und keine Festsetzung der Kosten. Sie haben also keine Mehrkosten, sollten die Preise unter 12 Cent pro Kilowattstunde fallen.

 

Sollten Sie immer noch Energie sparen?

Auf jeden Fall! Da lediglich 80 Prozent des Gasverbrauches im Vergleich zum September 2022 gedeckelt wird.