Warum eine Gewährleistungsbegehung Ihrer Immobilie wichtig ist

Wenn in Ihrem Neubau plötzlich der Keller feucht ist, das Mauerwerk rissig und der Putz abplatzt, kann das für Sie als Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft teuer werden.

Deshalb ist es wichtig, Baumängel durch einen unabhängigen Sachverständigen frühzeitig prüfen zu lassen und vorhandene Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Bauabnahme beheben zu lassen, denn Baumängel und ihre Folgen sind nicht zwingend bei Bauabnahme sichtbar, sondern offenbaren sich manchmal erst nach einigen Jahren oder aber auch durch Zufall. In einer Schlussbegehung (Abnahme) wird der Hauszustand kontrolliert, bevor die Gewährleistungsfrist endet.

Verjährungsfrist im Auge behalten
Hat der Hausverwalter dem Bauträger die vorhandenen Mängel innerhalb der Verjährungsfrist in einer Mängelrüge gemeldet, muss der Bauunternehmer reagieren. Sobald das Unternehmen die Schäden am Haus prüft, über mögliche Mängelansprüche verhandelt wird oder gar gerichtliche Schritte eingeleitet werden, gilt dies als sogenannte Verhandlungsaufnahme, was wiederum die Verjährungsfrist hemmt.