Unterschied Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Kennen Sie schon den Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum?

Es gilt die Faustregel: Unter das Gemeinschaftseigentum fallen das Grundstück selbst sowie alle Teile des Gebäudes, die für den Bestand oder die Sicherheit nötig sind. Sondereigentum definiert alle Teile des Grundstücks bzw. Gebäudes, an dem der Eigentümer das alleinige Verfügungsrecht besitzt. Eine genauere und detaillierte Definition bzw. Aufzählung können Sie Ihrer Teilungserklärung entnehmen.