Sollten Sie noch keine Jahresabrechnung erhalten haben, erfahren Sie hier, welche Gründe es hierfür geben kann und wie Sie dennoch Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen können.
Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer,
falls Sie aktuell auf Ihre Abrechnung warten, möchten wir Sie um etwas Geduld bitten. Derzeit arbeiten alle Versorger sowie Abrechnungsunternehmen unter Hochdruck daran, die notwendigen Daten zu liefern. Dies führt bedauerlicherweise zu Verzögerungen bei einigen Abrechnungen. Hierfür möchten wir uns aufrichtig entschuldigen und bitten um Ihr Verständnis. Sobald uns die Abrechnungen der Versorger und der Messdienstleister vorliegen, werden wir umgehend die Hausgeldabrechnungen erstellen.
Es kann dadurch auch vorkommen, dass Sie die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 nicht Ihrer Einkommenssteuererklärung für 2023 beifügen können. Für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2023 gelten die folgenden Fristen:
Sollten Sie mehr Zeit benötigen, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Nachweis zu den haushaltsnahen Dienstleistungen auch nachgereicht werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Quelle Fristen: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/Termine_und_Fristen/default.php
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-frist/