Nummer statt Name auf dem Klingelschild?

Nein! Die DSGVO bezieht sich auf die automatisierte und nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert werden oder werden sollen.

Nein! Die DSGVO bezieht sich auf die automatisierte und nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert werden oder werden sollen. Ein Zusammenhang zu den Namen auf dem Klingelschild besteht hier nicht. Das bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration weist deshalb explizit darauf hin, dass es keinen Grund gibt, Namen am Klingelschild durch Nummern zu ersetzen.