Jahresabrechnung erst im Folgejahr relevant für Steuererklärung

Ist die Jahresabrechnung für die Eigentumswohnung Anfang Mai noch nicht erstellt, bekommen viele Eigentümer Panik, weil sie ihre Steuererklärung nicht fertigstellen können.

Ist die Jahresabrechnung für die Eigentumswohnung Anfang Mai noch nicht erstellt, bekommen viele Eigentümer Panik, weil sie ihre Steuererklärung nicht fertigstellen können.

Relevant ist nur, in welchem Jahr welche Zahlung geleistet wurde, nicht jedoch, für welches Jahr sie gedacht war.

Die Versteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfolgt nach dem Zufluss-/Abflussprinzip. Bei Genehmigung der Jahresabrechnung 2018 im Jahr 2019 und entsprechendem Zahlungsfluss des Abrechnungsergebnisses in 2019, gehört dieser Saldo in die Einkommenssteuerveranlagung für das Jahr 2019, die erst im Jahr 2020 erfolgt.