Hausverwaltung in Augsburg

Hausverwaltung, und zwar auch die Hausverwaltung in Augsburg, ist ein feststehender Begriff in der Immobilienwirtschaft. Zum einen handelt es sich dabei um den Verwaltungs-, den Administrationsbereich für ein oder mehrere vermietete Mehrfamilienhäuser bis hin zu ganzen Mietwohnanlagen.

Hausverwaltung, und zwar auch die Hausverwaltung in Augsburg, ist ein feststehender Begriff in der Immobilienwirtschaft. Zum einen handelt es sich dabei um den Verwaltungs-, den Administrationsbereich für ein oder mehrere vermietete Mehrfamilienhäuser bis hin zu ganzen Mietwohnanlagen. Zum anderen wird im Rahmen des Wohnungseigentums nach dem WEG, dem Wohnungseigentumsgesetz von der Eigentümerversammlung per Beschluss eine Hausverwaltung eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein externes, professionelles Unternehmen. Als Hausverwaltung ist es sowohl für den wirtschaftlichen als auch für den technischen Bereich rund um das Wohnungs- und das Gemeinschaftseigentum verantwortlich.

Hausverwaltung in Augsburg mit vielfältigen Aufgaben
Die Großstadt Augsburg im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben ist mit ihrer Stadtfläche von knapp 150 Quadratkilometern in 42 Stadtbezirke aufgeteilt. Die sind ihrerseits zu anderthalb Dutzend Planungsräumen zusammengefasst. Innenstadt und Lechhausen sind mit rund 80.000 Einwohnern so groß wie eine eigene mittelgroße Stadt. Besonders in diesem Gebiet, aber auch in einigen weiteren Augsburger Stadtteilen ist eine qualifizierte Hausverwaltung Augsburg gefragt. Hier sind weite Straßenzüge mit Mehrfamilienhäusern bebaut, die allesamt vermietet sind. Eigentümer und Betreiber lassen sich vor Ort durch die von Ihnen beauftragte Hausverwaltung in Augsburg rechtlich und tatsächlich vertreten. Für die Mieter ist ihre Hausverwaltung Augsburg der erste und oftmals auch einzige Ansprechpartner. In vielen Fällen ist sie für den Abschluss von Mietverträgen verantwortlich, ebenso wie für die Rücknahme der Mietwohnung beim Wohnungsauszug. In den Monaten und Jahren dazwischen ist die Hausverwaltung der direkte Ansprechpartner im Großen wie im Kleinen.

Hausverwaltung nach dem WEG – Oftmals eine Mischverwaltung
Die Hausverwaltung für Mietwohnungen und die für Wohnungseigentum geschieht auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage. Auf der einen Seite ist es ein Hausverwaltervertrag zwischen Eigentümer und Hausverwaltung, auf der anderen Seite das Wohnungseigentumsgesetz mit seinen Rechten und Pflichten für den Hausverwalter. Eins ähnelt dem anderen, und manches ist durchaus identisch. Sowohl im Augsburger Zentrum als auch in Stadtbezirken wie Oberhausen oder wie Göggingen sind in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Eigentumswohnungen neugebaut worden. Eine Alternative dazu ist die Modernisierung von Bestandsimmobilien aus dem vergangenen Jahrhundert, die anschließend in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Solche Objekte sind hier in Augsburg besonders gefragt. In jedem der Fälle werden die wirtschaftlichen und technischen Zuständigkeiten einer Hausverwaltung in Augsburg übertragen. Sie wird für mehrere Jahre bestellt und verwaltet das Mehrfamilienhaus oder die Wohnanlage im Sinne und Interesse der Eigentümer.

Als Fazit bleibt festzuhalten,
dass es für mehr als nur eine Hausverwaltung in und für Augsburg viel zu tun gibt. Die einzelne Augsburger Hausverwaltung kann als Mischverwaltung durchaus auch für beide Bereiche, also für Mietwohnungen und für Wohnungseigentum, zuständig sein.