Fortbildungsverpflichtung für Verwalter

Seit August 2018 müssen sich Verwalter regelmäßig fortbilden. In drei Jahren müssen mindestens 20 Fortbildungsstunden pro Mitarbeiter nachgewiesen werden. Der dreijährige Zeitraum beginnt immer am 01. Januar des Jahres, an dem die gewerberechtliche Erlaubnis erteilt wurde.

Der Gesetzgeber geht hier den ersten Schritt in die richtige Richtung. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig alle Wohnanlagen von qualifizierten und geschulten Hausverwaltungen gemanaget werden. Die asset Immobilienverwaltung schult ihr bereits ausgebildetes Personal schon seit Jahren regelmäßig. Wir sind immer für Sie da!