Erfahrung und Sachkompetenz in der Erstellung der Nebenkostenabrechnung

Die Immobilienverwaltung umfasst neben der WEG-Verwaltung und der Sondereigentumsverwaltung auch die Miet- und Gewerbeverwaltung. In seiner 25-jährigen Unternehmensgeschichte hat die asset Immobilienverwaltung GmbH sich in all diesen Bereichen bewährt.

Hausverwaltung Augsburg – seit 25 Jahren
Wir arbeiten stets mit viel Erfahrung und einer hohen Sachkompetenz. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit besteht in der Betreuung von Seniorenwohnheimen. Zu der Verwaltung dieser Objekte zählt neben anderen die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Diese erledigen wir pünktlich und mit der notwendigen Rechtssicherheit.
 
Eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung
An die Erstellung der jährlichen Abrechnung über die Nebenkosten hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Ein bestimmter Mindestinhalt ist bei jeder Nebenkostenabrechnung einzuhalten. Neben dem Abrechnungszeitraum und einer Aufstellung über die gesamten Kosten des Mietobjektes gehören hierzu noch weitere Punkte. So dürfen in der Abrechnung nur die Nebenkosten aufgeführt werden, die auch umlagefähig sind. Neben den Heizkosten und den Aufwendungen für die Wasserversorgung gehören auch die öffentlichen Abgaben, die Kosten für die Versicherungen und die Zahlung an den Schornsteinfeger dazu.
 
Wenn Sie bei der Erstellung unsicher sind, wenden Sie sich an uns. Unsere Hausverwaltung in Augsburg erledigt die Aufgabe mit höchster Konzentration und der erforderlichen Sorgfalt. Wir erstellen eine Abrechnung, die rechtssicher und daher für den Mieter nicht angreifbar ist. Zunächst werden alle relevanten Belege gesammelt und entsprechend sortiert. Für die Art der Kosten und die Zahlung wird zusätzlich eine separate Aufstellung angelegt. Aussortiert werden jene Belege, die nicht zum Abrechnungszeitraum gehören. Anschließend erfolgt der Abgleich mit den Zahlungen auf dem Mietkonto. Wurden alle Rechnungen in der angegeben Höhe entrichtet, kann eine separate Abrechnung über die Nebenkosten, die jeder Mieter für seinen Anteil zu entrichten hat, erstellt werden.
 
Die Hausverwaltung Augsburg erledigt die Abrechnung fristgerecht
Zu den Vorgaben des Gesetzgebers gehört auch, dass die Erstellung der Abrechnung fristgerecht zu erstellen ist. Im Klartext bedeutet dies, dass die Abrechnung spätestens ein Jahr nach dem Ablauf der Abrechnungsperiode den Mietern zugestellt werden muss. Ist diese Frist verstrichen, kann ein Vermieter sich eventuell ergebende Nachzahlungen nicht mehr bei den Mietern einfordern. Ein Ärgernis, dem Sie ausweichen können. Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie die Abrechnung über die Nebenkosten von uns erledigen lassen. Die asset Immobilienverwaltung GmbH in Augsburg trägt höchste Sorge dafür, dass Ihre Mieter die Abrechnung pünktlich bekommen und die aufgeführten Zahlen richtig sind. So wird es wegen der sich ergebenden Nachzahlungen zu keinen Streitigkeiten kommen.