BGH bleibt bei Eigenbedarf – Vermieterfreundlich

Der Bundesgerichtshof bleibt hinsichtlich der Eigenbedarfskündigung vermieterfreundlich. In einem aktuellen Beschluss bestätigt der BGH, die Begründung einer Eigenbedarfskündigung auch dann, wenn der Vermieter die Wohnung nur für wenige Wochen im Jahr für sich und seine Familie nutzen will.

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Der Bundesgerichtshof bleibt hinsichtlich der Eigenbedarfskündigung vermieterfreundlich. In einem aktuellen Beschluss bestätigt der BGH, die Begründung einer Eigenbedarfskündigung auch dann, wenn der Vermieter die Wohnung nur für wenige Wochen im Jahr für sich und seine Familie nutzen will.

Die Wohnung muss nicht als Lebensmittelpunkt des Vermieters oder seiner Familie genutzt sein. Auch die beabsichtigte Nutzung als Zweit- und Ferienwohnung berechtigt zur Eigenbedarfskündigung. BGH, Beschluss v. 21.8.2018, VIII ZR 186/17

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