WEG Wissen: Woraus setzt sich das Wohnungseigentum zusammen?

Wohnungseigentum setzt sich zusammen aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung und wird dem Recht des Volleigentums gleichgestellt.
Was zum Sondereigentum zählt, ist im Gesetz geregelt  und wird durch die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan für die jeweilige Wohnungseigentumsanlage detailliert vereinbart.

Gemeinschaftseigentum bedeutet schon vom Wort her nicht Alleineigentum, welches nur einer Person zusteht, sondern Eigentum mehrerer. Es Eigentumsrecht steht somit allen gemeinschaftlich zu, d. h. sie können auch nur gemeinschaftlich darüber verfügen und bestimmen.

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