Vielfältige Aufgaben für die Hausverwaltung

Innerhalb der Immobilienwirtschaft ist die Hausverwaltung, alternativ auch Wohnungs- oder Mieterverwaltung genannt, ein feststehender Begriff. Unsere Hausverwaltung für Augsburg erstreckt sich auf das Verwalten von Mehrfamilienhäusern, von Wohnanlagen sowie von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG.

Die asset Hausverwaltung Augsburg
Innerhalb der Immobilienwirtschaft ist die Hausverwaltung, alternativ auch Wohnungs- oder Mieterverwaltung genannt, ein feststehender Begriff. Unsere Hausverwaltung für Augsburg erstreckt sich auf das Verwalten von Mehrfamilienhäusern, von Wohnanlagen sowie von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG. Die Tätigkeit einer Hausverwaltung ist deutlich von der eines Hausmeisters oder eines Hausmeisterservices abzugrenzen. Die Hausverwaltung ist ein Vertragspartner des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft, die durch ihre Eigentümerversammlung vertreten wird. Der Hausmeister hingegen ist entweder ein Angestellter oder ein Auftragnehmer der Hausverwaltung.

Vielfältige Aufgaben für die Hausverwaltung Augsburg
Unsere Hausverwaltung ist in den kaufmännischen sowie in den technischen Bereich gegliedert. Das Aufgabenspektrum reicht von einem Verwalten der Mieteinnahmen inklusive dem Mahnwesen über die Abrechnung der Betriebskosten bis hin zu Betrieb und Kontrolle von technischen Gemeinschaftseinrichtungen am und im Haus. Der Vermieter als unser Auftraggeber entscheidet im Einzelfall, welche Arbeiten und Verantwortlichkeiten er uns übertragen möchte. Das wird von Objekt zu Objekt unterschiedlich gehandhabt. Mit unserem Knowhow, unserer Manpower und mit unserer Organisationsstruktur sind wir dazu in der Lage, auch für größere Wohnanlagen hier in Augsburg die komplette Hausverwaltung zu übernehmen; inklusive dem Forderungsmanagement sowie einer Neuvermietung mit Wohnungsübergabe und Wohnungsrücknahme. Wir treten gegenüber den Mietern an die Stelle des Vermieters und übernehmen insofern mit unserer Hausverwaltung Augsburg sowohl Zuständigkeit als auch Verantwortung.

Hausverwaltung Augsburg nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes
In § 20 WEG ist festgelegt, „dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern nach Maßgabe der §§ 21 bis 25, dem Verwalter nach Maßgabe der §§ 26 bis 28, und im Falle der Bestellung eines Verwaltungsbeirats auch diesem nach Maßgabe des § 29 obliegt. Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen, auf sie kann also nicht verzichtet werden.“ Die Hausverwaltung von Wohnungseigentum unterscheidet sich in wesentlichen Bereichen von der für Mietwohnungen. An die Stelle der Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung BetrKV tritt bei Wohnungseigentum das monatliche Hausgeld. Die Hausverwaltung ist nach dem WEG für Budgetierung und Verwendung der Hausgeldzahlungen verantwortlich. Sie leitet die jährlichen Eigentümerversammlungen, legt dort Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ab und wird dafür entlastet. Sofern Wohnungseigentum als Kapitalanlage vermietet ist, erstellen wir von der Hausverwaltung Augsburg die Hausgeldabrechnung und weisen gleichzeitig diejenigen Kostenarten getrennt aus, die nicht an den Mieter weiterberechnet, wie es heißt umgelegt werden können.

Als Resümee lässt sich festhalten:
dass wir von der Hausverwaltung Augsburg sowohl dem Vermieter als dem Wohnungseigentümer sämtliche Arbeiten rund um sein Immobilieneigentum abnehmen können. Wie das Wort sagt, verwalten wir das Haus und vertreten dabei ausschließlich die Interessen des Eigentümers.